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15. Pokal des Landrates
07 Sep

15. Pokal des Landrates

01. Datum: 24. August 2024 - 10 Uhr Kanonenstart
02. Ort: Golfpark Neustadt
03. Austragung: 18 Löcher Einzel nach Stableford
Der Pokal des Landrats wird als offene
Golfkreismeisterschaft ausgetragen.
Alle Golfer des Landkreises Nordhausen sind aufgerufen,
an der Meisterschaft teilzunehmen. Der 6 Loch Kurzplatz
des Golfpark Neustadt/Harz bietet dafür den
passenden Rahmen.
04. Spielbedingungen: Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des
Deutschen Golf Verbandes e.V. (einschließlich
Amateurstatut) und den Platzregeln des Golfparks
Neustadt e.V.
05. Vorgabewirksamkeit: Das Wettspiel ist für das clubinterne Handicap
vorgabewirksam.
06. Teilnahmeberechtigt: Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins oder eines anerkannten ausländischen Vereins sind, sowie alle
Mitglieder und Gäste unseres Vereins und geladene Gäste des Landrats.
07. Teilnehmer: 24 Teilnehmer/innen,
gehen mehr Meldungen ein, entscheidet die frühere
Eintragung der Meldung, bei gleichem Datum
entscheidet das Los.
08. Wertung/Preise: Doppelpreisausschluss Brutto vor Netto
Wanderpokal des Landkreises Nordhausen für
den 1. Platz Brutto aller Teilnehmer.
● 1. Platz Brutto getrennt nach Damen und Herren
● 1.-3. Platz Netto getrennt nach Damen und Herren
Bei gleichen Ergebnissen findet ein Stechen statt.
● Nearest to the pin Damen, Herren auf Bahn 5 in
allen drei Runden des Wettspiels.
09. Meldungen: per E-Mail
10. Meldeschluss: 22. August 2024, 16:00 Uhr

11. Meldegebühr: 20,00 € Clubmitglieder des GP Neustadt
10,00 € Jugendliche Clubmitglieder des GP Neustadt
Gemeldete Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten und
bis zum Meldeschluss nicht abgemeldet sind, sind von
der Zahlung der Meldegebühr nicht befreit. Spieler
anderer Golfclubs haben zudem ein Greenfee i. H. v.
15,00 € zu zahlen.
12. Spielleitung: Die Spielleitung wird am Turniertag vor dem Beginn des
Wettspiels bekannt gegeben.
13. Startliste: Die Flights werden von der Spielleitung gebildet.
Spielergruppen werden nach Vorgaben aufgestellt.
Die Startliste steht am Vorabend des Turniers fest und
wird den Spielern per E-Mail zugestellt.
14. Beendigung des Wettspiels: Das Wettspiel ist 30 Minuten nach Aushang der
vollständigen Ergebnisse beendet. Proteste sind vorher
bei der Wettspielleitung einzureichen.
15. Änderungsvorbehalt: Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht,
die Platzregel abzuändern, die Startzeiten und
Spielergruppen neu festzusetzen, die
Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder
zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
16. Sonstiges: Mit der Turnieranmeldung erklärt sich der Teilnehmer
einverstanden, dass sein Name im Ergebnisdienst im
Internet auf unserer Homepage (www.golfparkneustadt.de) sowie in der Presse veröffentlicht werden
kann. Auf dieser Veranstaltung werden Fotoaufnahmen
angefertigt, welche in der Presse und im Internet
veröffentlicht werden können. Diese Aufnahmen sind
mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen
verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder
weniger zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder
erfolgt auf unserer Homepage (www.golfparkneustadt.de). Mit dem Betreten der Veranstaltung (Clubraum, Golfanlage) erfolgt die Einwilligung der
anwesenden Personen zur unentgeltlichen
Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und
zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung durch
die betreffende Person bedarf.
17. Allgemeine Hinweise zur
Austragung:
Es findet eine Siegerehrung direkt nach dem Turnier
statt. Für Verpflegung ist gesorgt. Der Sieger des
Vorjahres wird gebeten, den Wanderpokal bis
zum Vorabend des Turniers beim Präsidenten
abzugeben.